Polizeibericht
Erbach | Kontrolle mit Folgen Manipulationen und versteckte Fahrerkarten - Erhebliche Bußgelder drohen

Foto: jgfoto - stock.adobe.com

Pressebericht des Polizeipräsidiums Südhessen, POL-DA, vom 21.10.2021:

Polizeibeamte von der südhessischen Verkehrsinspektion haben am Mittwoch (20.10.) einen nicht beladenen Sattelzug auf der Bundesstraße B45 in Erbach kontrolliert. Dabei zeigten sich bei der Überprüfung der Lenkzeiten im Abgleich mit der von ihm angegebenen Fahrstrecke Unstimmigkeiten. Laut Daten des digitalen Fahrtenschreibers war auf seiner Strecke zwischenzeitlich neben der Fahrerkarte des Kontrollierten eine fahrerfremde Karte dokumentiert.

Diese Fahrerkarte tauchte verdächtigerweise im Datensatz der Vortage immer dann auf, wenn die Lenk-/Ruhezeiten des Fahrers ausgereizt waren. Bei der anschließenden Durchsuchung seines Gefährts und seiner Person stellten die Beamten die "fremde" Fahrerkarte sicher, die mutmaßlich versucht wurde vor den Ordnungshütern zu verstecken.

Die Auswertung der Fahrzeiten ergaben schlussendlich zahlreiche Verstöße gegen die Sozialvorschriften, die ein Bußgeld im 5-stelligen Bereich nach sich ziehen werden. Der digitale Datensatz zeigte zudem, dass eine weitere Fahrerkarte zwischenzeitlich eingebucht wurde, die jedoch offiziell als verloren angezeigt. Ob auch diese Karte bei einem anderen Fahrer illegal zum Einsatz kam werden die weiteren Ermittlungen zeigen. Doch dem nicht genug.

Auch die Überprüfung des Sattelzuges förderte nichts Gutes zu Tage. So lag offenbar mutwillige Manipulation der PS Leistung vor, die eine nicht zulässige Leistungssteigerung des Motors von über 20 Prozent bewirkte. Damit endete die Weiterfahrt. Der Sattelzug wurde in eine Fachwerkstatt gebracht und die Kennzeichen samt Zulassungsdokumente der Zulassungsstelle übergeben.

Die Anstrengung des Fahrers war deutlich erkennbar. Während der weiteren Ermittlungen schlief der Fahrzeugführer über seinem Lenkrad tief und fest ein. Das bewahrte ihn und seinen Unternehmer jedoch nicht davor Sicherheitsleistungen in Höhe von 5000 beziehungsweise 7500 Euro zu bezahlen.

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