Polizeibericht
Aschaffenburg/Damm | Kriminalpolizei stellt osteuropäische Maschinenpistole sicher - Tatverdächtiger in U-Haft
Nachtrag zur gemeinsamen Presseerklärung des PP Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vom 16.02.2022
Die Kriminalpolizei Aschaffenburg hatte einen 44-Jährigen festgenommen, nachdem im Rahmen der Durchsuchung seiner Wohnung eine Maschinenpistole aufgefunden worden war (wir berichteten). Der Ermittlungsrichter hatte am 12.02.2022 auf Antrag der Staatsanwaltschaft zunächst einen Untersuchungshaftbefehl erlassen. Der 44-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Bei einem nachfolgenden Haftprüfungstermin am 18.02.2022 hatte das Amtsgericht den zuvor erlassenen Haftbefehl wieder aufgehoben, da es die zunächst angenommene Fluchtgefahr bei dem Mann als nicht "mit dem erforderlichen Wahrscheinlichkeitsgrad" vorliegend sah. Der Tatverdächtige wurde entsprechend aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg hatte noch am gleichen Tag Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt. Das nun zuständige Landgericht Aschaffenburg teilte die Auffassung des Amtsgerichts und hat nun mit einem Beschluss vom 02.03.2022 die Beschwerde der Staatsanwaltschaft als unbegründet verworfen.
Die Ermittlungen gegen den 44-Jährigen wegen des dringenden Tatverdachts eines Verbrechens nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz werden unterdessen fortgeführt.
Gemeinsame Presseerklärung des PP Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vom 16.02.2022
Wie bereits im Dezember berichtet, war der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg ein empfindlicher Schlag gegen regionale Rauschgifthändler und Fahrraddiebe gelungen. Die Folgeermittlungen führten am Freitag nun zur Sicherstellung einer „scharfen“ Maschinenpistole samt Munition. Der mutmaßliche Besitzer wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg in Untersuchungshaft genommen.
Zehn Personen befinden sich seit Dezember infolge der umfangreichen Ermittlungen bereits in Untersuchungshaft (wir berichteten). Am Freitagmorgen nahmen die Beamten der Ermittlungskommission zudem noch einen 44-Jährigen fest, der ebenso in Verdacht steht Betäubungsmittelgeschäfte betrieben zu haben. Zuvor hatten die Polizisten die Wohnung des Mannes durchsucht. Betäubungsmittel fanden sie hierbei zwar nicht, jedoch stießen die Ermittler auf eine „Skorpion“ - eine tschechische Maschinenpistole, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt. Bei der „scharfen“ Schusswaffe fanden die Beamten auch passende Munition.
Der Tatverdächtige war zum Zeitpunkt der Durchsuchungen nicht zu Hause, konnte aber mit Unterstützung der Polizei aus Nordrhein-Westfalen in Iserlohn noch am gleichen Tag festgenommen werden. Der 44-Jährige hatte sich beruflich dort aufgehalten.
Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg ordnete die Vorführung des Festgenommenen bei dem zuständigen Ermittlungsrichter an und beantragte den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls. Das Gericht folgte dem Antrag und erließ Haftbefehl gegen den Mann aufgrund des dringenden Tatverdachts eines Verbrechens nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Der 44-Jährige wurde inzwischen in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Die weiteren Ermittlungen, insbesondere zur Herkunft der Waffe, werden von der Kriminalpolizei Aschaffenburg, unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg, durchgeführt.
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