Nachtrag, Stand 16:30 Uhr zu Pressebericht: Drei Brandlegungen an Geldausgabeautomaten
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vom 30.04.2016
Am Samstagnachmittag hat der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Aschaffenburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft gegen die zwei Männer im
Alter von 23 und 25 Jahren angeordnet. Der Vorwurf lautet unter anderem auf
Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, versuchter besonders schwerer Fall des
Diebstahls - jeweils in vier Fällen - und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr mit versuchter gefährlicher Körperverletzung. Das Duo sitzt jetzt in
Justizvollzugsanstalten ein.
Die Ermittlungen der Kripo Aschaffenburg, die in enger Abstimmung mit der
Staatsanwaltschaft Aschaffenburg geführt werden, dauern unterdessen weiter an.
Neben Spezialisten aus dem Fachkommissariat hat auch die Spurensicherung der
Kriminalpolizei bereits seit dem frühen Samstagmorgen die Arbeit aufgenommen.
Die Staatsanwaltschaft weist insoweit darauf hin, dass jeder der sinnlosen
Aufsprengversuche der Geldautomaten, bei denen die Täter zwar keine Beute aber
ganz erheblichen Sachschaden angerichtet und sich hier sogar selbst verletzt haben, gemäß § 308 StGB mit einer Freiheitsstrafe von 1 bis 15 Jahren bestraft wird.
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