Das neue Pflegereformgesetz
Am 01.01.2017 trat das neue
Pflegereformgesetz
in Kraft. Es beinhaltet wichtige Änderungen beim Pflegebedürftigkeitsbegriff, bei den Leistungsbeträgen der Pflegekassen und bei den Eigenanteilen von Heimbewohnern. Während es bis Ende 2016 z.B. drei Pflegestufen gab, wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der nun 5 Pflegegrade vorsieht.
Das Bürgernetzwerk Buchen e.V. lädt zu diesem wichtigen Thema herzlich zu einem Vortrag ein. Er findet am Montag, den 8. Mai 2017, um 19.00 Uhr im Mehrgenerationenhaus Buchen, Vorstadtstr. 27, statt.
An diesem Abend wird Frau Noe, Mitarbeiterin der AOK Mosbach,
die Änderungen darstellen, welche die Neuregelungen mit sich bringen.
Vorgestellt werden u.a. auch die Leistungen für häusliche Pflege, die Möglichkeit, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege miteinander zu kombinieren und die Vermeidung einer Schlechterstellung durch Besitzstandsschutzbetrag.
Der Vortrag ist kostenlos, Anmeldung nicht notwendig. Interessierte Personen erhalten Informationen beim Bürgernetzwerk Buchen, Tel. 06281-562099.
Autor:Joachim Falz aus Buchen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.