Zentralgewerbeschule Buchen
Patentrechtsvertrag - überflüssige Bürokratie oder notwendiger Schutz von Eigenleistung?

Im ersten Augenblick klingt Patentrecht für uns Schülerinnen und Schüler nach einem langweiligen Thema und vor allem Papierkram, der wenig mit uns zu tun hat. Doch in Wahrheit hat dieser Bereich der Rechtswissenschaften einen großen Einfluss auf unser aller Leben. Bei Patentrecht geht es nicht nur um das Sichern eines Monopols auf dem Markt, es geht um viel mehr: um den Schutz der gedanklichen Leistung eines Erfinders. Vor allem in Zeiten der Globalisierung werden Plagiate immer häufiger zu einem Problem, was die Entwickler dementsprechend Anerkennung und viel Geld kosten kann.

Die meisten Menschen und natürlich auch wir Schülerinnen und Schüler sind mit dem Begriff eines Patent vertraut. Doch was wirklich dahinter steckt, erfuhren wir in einem Vortrag am 5.03.2020 in der Aula des D-Gebäudes der ZGB, selbstverständlich mit Abstand und Maskenpflicht. Frau Gerlinde Seidel, Patentanwältin der Kanzlei „Weber&Seidel“ in Heidelberg, referierte in 90 Minuten über Grundbegriffe des Patentrechts, Hintergründe und Zusammenhänge. Was ist also zu beachten und zu tun, wenn ein Erfinder seine Idee zur Lösung eines technischen Sachverhaltes schützen möchte? Welches Schutzrecht sollte er beantragen: Patent oder Gebrauchsmuster? Am Beispiel eines Stifts und einer Viehputzmaschine wurden uns die Unterschiede verdeutlicht. Interessant war der Hinweis auf mögliche kostenlose Tools zur eigenen Patentrecherche.

Ich denke, dass für die meisten Schülerinnen und Schüler der Vortrag sehr hilfreich war, da sie in ihrer Zukunft sicherlich privat oder beruflich mit diesem Thema konfrontiert werden. Denn wer weiß, vielleicht ist ja einer unter uns, der mit einer Erfindung das Leben anderer mal beeinflussen wird.

Marius Keck, TGM3

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