Coronavirus
Neue Corona Regeln in Baden Württemberg ab 8. März 2021

Foto: baden-wuerttemberg.de
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Übersicht zu den Öffnungsregelungen ab 8. März 2021

Öffnungen
Private Treffen:
im öffentlichen Raum 5 Personen aus 2 verschiedenen Haushalten
Kinder im Alter bis einschließlich14 Jahren werden nicht mitgerechnet.

Verschärfte Kontaktbeschränkungen in
Stadt- und Landkreisen mit einer 7-TageInzidenz von über 100*:
Ein Haushalt plus höchstens eine weitere
Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.
Kinder  bis einschließlich14 Jahre werden nicht mitgezählt

Einzelhandel:

das Click and meet darf angeboten werden:
1 Kunde/10 m2
vorherige Terminbuchung
Kontaktdatenerhebung

Verschärfte Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen
mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:
Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ mehr
anbieten. „Click&Collect“ ist möglich

Dienstleistungen im Bereich Körperpflege:
Kosmetiksalons und Fußpflege dürfen öffnen
Wenn bei der Behandlung nicht durchgehend eine Maske getragen werden kann,
soll ein tagesaktueller Schnelltest vorliegen oder vor Ort ein Selbsttest durchgeführt werden.

Verstärkte Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen
mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:
Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen.
Medizinisch notwendige Behandlungen sind
weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet
bleiben.

Ausgangsperre:
Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen,
nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung
umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von
100 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohner*innen sieben Tage in Folge bei
einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist und weitergehende regionale
Maßnahmen nicht zu einem Rückgang
geführt haben.

Amateur- und Freizeit-Sport:
kontaktfreier Sport mit max. 5 Personen aus 2 verschiedenen Haushalten im Außenbereich möglich
kontaktfreier Sport mit max. 20 Personen unter 14 Jahre im Außenbereich möglich

Die Benutzung der Umkleiden oder
Aufenthaltsräume ist nicht gestattet.

Kultur und Freizeit:
Museen, Schlösser, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen öffnen

Autor:

Selina Orth aus Miltenberg

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