Pflegegrad: kostenlose Beratung und Begleitung
Haben Sie oder Ihre Liebsten Ansprüche auf Pflegeleistungen?
Haben Sie oder Ihre Liebsten Ansprüche auf Pflegeleistungen?
Oder sind Sie oder ein(e) Angehörige(r) neu in einer Pflegesituation und möchten einen Erstantrag für einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) bei Ihrer Pflegekasse stellen?
Lassen Sie sich von der ersten Einschätzung Ihres Pflegebedarfs bis hin zum Pflegegradbescheid Ihrer Pflegekasse und darüber hinaus für Sie komplett kostenlos beraten: die Fachberaterinnen des Ambulanten Pflegedienstes Hand in Hand sind für Sie da – am Telefon ebenso wie auf Wunsch auch direkt bei Ihnen zu Hause.
Oder möchten Sie wissen, ob eventuell Leistungsansprüche bestehen, die Sie (bzw. ein(e) Angehörige(r) bisher aufgrund des fehlenden Pflegegrades noch nicht in Anspruch genommen haben?
Mit einem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf vielfältige Pflegeleistungen durch Ihre Pflegekasse.
Die Fachberaterinnen von Hand in Hand schauen gemeinsam mit Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.
Die einzelnen Schritte des Pflegegrad-Verfahrens:
1. Erste Einschätzung Ihrer Pflegesituation
Bei einem ersten Gespräch vor Ort oder per Telefon prüfen wir mit Ihnen ausführlich Ihre persönliche Situation und klären Ihren Unterstützungsbedarf. Durch unsere langjährige Expertise können wir meist direkt abschätzen, mit welchem Pflegegrad Sie voraussichtlich rechnen können.
2. Beratung zum pflegefachlichen Gutachten vom Medizinischen Dienst (MD)
Wir beraten Sie zum pflegefachliche Gutachten, welches als Grundlage für den verpflichtenden Begutachtungstermin mit dem MD nötig ist.
3. Hilfe bei der Antragstellung
Wir unterstützen Sie bei Bedarf bei der Beantragung Ihres Pflegegrads.
4. Wir bereiten Sie auf den Begutachtungstermin vor
Wir klären auf, worauf es bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ankommt und bereiten Sie umfassend auf die Fragen der Gutachter*innen vor: aus 64 Fragen zu sechs verschiedenen Lebensbereichen wird der Grad Ihrer Selbständigkeit ermittelt und dokumentiert.
5. Für unsere Klientinenn und Klienten sind wir auf Wunsch beim Begutachtungstermin dabei
Bei dem Termin sind wir ebenfalls anwesend und achten darauf, dass alles Relevante korrekt festgehalten und dokumentiert wird. Wir kennen die Fragen, die gestellt werden und wie die Antworten beurteilt werden. Wir unterstützen Sie und schreiten falls nötig bei Fehlern oder Unklarheiten in der Feststellung und Dokumentation ein.
6. Wir prüfen den Pflegegrad-Bescheid Ihrer Pflegekasse
Nachdem Sie von der Pflegekasse einen Bewilligungsbescheid mit einem Pflegegrad erhalten haben, überprüfen wir diesen gerne für Sie auf Richtigkeit.
Sollte Ihr Pflegegrad abgelehnt oder zu gering eingestuft worden sein, klären wir Sie über Ihre Widerspruchsmöglichkeiten auf (dieser muss innerhalb eines Monats ab Eingang des Bescheids eingereicht werden).
7. Pflegegrad – und dann? Wir beraten und beantworten offene Fragen
Mit dem Pflegegrad stellen sich Ihnen ersteinmal viele Fragen: welche Leistungsansprüche habe ich? Welche Entlastungsmöglichkeiten gibt es? Wo bekomme ich welche Hilfestellung? Und welche Pflichten habe ich?
Hand in Hand steht für 360°-Pflegeleistungen aus einer Hand: wir bieten auch für Ihre Leistungsansprüche genau die richtigen Dienste an.
Jedes Jahr verfallen unzählige Ansprüche, weil die Pflegebedürftigen diese gar nicht kennen!
Wir sind auch Danach gerne für Sie da und beraten und informieren Sie umfassend.
Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns noch heute.
Unsere Pflegeberaterin Antonia Grosche ist gerne für Ihr Anliegen da:
06281 – 56 56 858 · beratung@pflegehih.de
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