Private Pflege von Verwandten, Freunden, Nachbarn
Angehörigenpflege: nicht ohne die gesetzliche Pflichtberatung
Angehörigenpflege: nicht ohne die gesetzliche Pflichtberatung
Angehörige, Freunde oder Bekannte sind nach wie vor der größte „Pflegedienst“, wenn es darum geht, die Versorgung eines geliebten Menschen zu Hause zu übernehmen.
Jedoch: Wenn kein ambulanter Pflegedienst involviert ist, sieht sieht der Gesetzgeber gemäß §37 Abs. 3 SGB XI (11. Buch im Sozialgesetzbuch) vor, dass regelmäßige Pflegeberatungen durch speziell geschulte Pflegefachkräfte stattfinden müssen.
Diese Beratungen dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege.Und sie bieten Pflegebedürftigen und Pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, offene Fragen zu klären.
Gut zu wissen: Die Häufigkeit der Beratungsbesuche hängt vom Pflegegrad ab:
✅ Pflegegrad 1: jährliche Beratungen auf freiwilliger Basis (aber immer sinnvoll)
✅ Pflegegrad 2 + 3 : Halbjährliche Beratung Pflicht
✅ Pflegegrad 4 + 5 : Vierteljährliche Beratung Pflicht
Die Beratung ist für die Betroffenen KOSTENFREI.
Professionelle Pflegeberatung ist von den Pflegekassen zertifiziert und die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.
Bei Fragen oder Beratungsbedarf sind die Pflegeberaterinnen von Hand in Hand gerne für Sie da:
06281 – 56 56 858 oder per E-Mail: beratung@pflegehih.de
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