Kreislaufwirtschaftskonzept 2020 für den NOK
Neues Gebührensystem der Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald AöR (KWiN)
mh. Der Neckar-Odenwald-Kreis verfügt über ein komfortables abfallwirtschaftliches System. Neben den Abfall- und Wertstoffsammlungen „ab Haustür“ gibt es über 30 Grüngutplätze und Wertstoffhöfe in Buchen, Mosbach und Hardheim. Zum Jahreswechsel gab es für die Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald AöR (KWiN) und Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises (AWN) eine Menge zu tun: Zum einen wurde damit begonnen, den NOK flächendeckend mit der Bioenergietonne (BET) und der gelben Verpackungstonne auszustatten, zum anderen gibt es seit Jahresbeginn ein neues Gebührensystem (Kreistagsbeschluss vom Dezember 2019).
Neues Gebührensystem
Die neue Abfallgebühr setzt sich aus einer Grund- und Leistungsgebühr zusammen. Die Grundgebühr fällt für jeden Haushalt an, auch bei Teilnehmern von Müllgemeinschaften oder verschiedenen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Mit der Grundgebühr sollen abfallwirtschaftliche (Fix-) Kosten abgebildet werden (ähnlich den Bereitstellungskosten beim Gas- oder Stromanbieter). Hierzu zählen z. B. Kosten wie die Grüngut- und Bioabfallverwertung, die Altholzentsorgung und die Problemstoffsammlung, aber auch allgemeine Kosten, wie z. B. Personalkosten, Abschreibungen und Gemeinkosten. Die Leistungsgebühr orientiert sich linear an der Größe der Restmülltonne und beinhaltet verschiedene Entsorgungsleistungen wie die Restmüllsammlung und -entsorgung und die Sperrmüllentsorgung.
Markterlöse für Wertstoffe und Altpapier auf
nahezu historischem Tief
Hatten sich die Müllgebühren im NOK immer unterhalb der durchschnittlichen Preissteigerungsrate entwickelt, die letzte Erhöhung war 2015, war nun eine Gebührenerhöhung aufgrund der Rahmenbedingungen unumgänglich. „Die Entsorgungskosten für Rest-/Sperrmüll, Bioabfall, Grüngut und Altholz sind in den vergangenen Jahren permanent gestiegen, im Zeitraum von 2014 bis 2020 um den Faktor 1,5“, so der Bereichsleiter Abfallwirtschaft Thomas Gambke. Hinzu kämen weitere Kostensteigerungen für Personal, Logistik und Betriebsmittel. Leider befinden sich die aktuellen Markterlöse für Wertstoffe und Altpapier auf einem nahezu historischen Tief. Zwischenzeitlich gib es Landkreise, in denen alleine die Papiertonne mit einer Jahresgebühr von bis zu 40 € bepreist wird.
Rechenbeispiele neues Gebührensystem
Das neue Gebührensystem für den NOK: Für einen normalen Haushalt fällt die Grundgebühr von 94,96 € und die Leistungsgebühr für eine 60-Liter-Restmülltonne von 108,99 € an, also insgesamt 203,95 €. Bei einer Restmülltonne mit 80 Liter wären es insgesamt 240,29 €, bei 120 Liter 312,95 €. Bei Müllgemeinschaften fallen pro Haushalt die Grundgebühr an, die Leistungsgebühr für die Restmülltonne kann geteilt werden. Haushalte einer Zweier-Müllgemeinschaft zahlen somit jeweils: Bei 60-Liter-Restmülltonne je 149,46 €, bei 80-Liter 167,63 und bei 120-Liter 203,96 €. Die neuen Gebührenbescheide mit den entsprechenden Berechtigungsnachweisen werden nach aktueller Planung Ende März per Post an die Haushalte zugestellt. Vorausgegangen waren umfangreiche Datenerfassungen bei den Haushalten im NOK. Über 60.000 Haushalte mussten über die letzten Wochen abgefragt, erfaßt und entsprechende Aufträge im System hinterlegt werden.
Müllvermeidung lohnt sich!
Müllvermeidung ist, so die KWiN, nicht nur ökologisch das Beste, sondern hätte auch ganz handfeste ökonomische Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger im NOK. Bei einer Reduzierung der gesamten Restmüllmenge um 10% würden sich die Entsorgungskosten um rund 400.000 € senken lassen. Genauso positiv wirkt eine saubere Trennung in „Bioabfall statt Restmüll“. Für jede Tonne Bioabfall, die vom Restmüll in die Bioenergietonne verlagert werden kann, ergibt sich ein Kostenvorteil von rund 90 €. Hier sei, so die KWiN, ein riesiges Potenzial erkennbar.
Autor:Martin Hahn, AWN Buchen aus Buchen |
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