Förderprogramm für Besitzer von E-Autos:
„BW-e-Solar-Gutschein“ des Landes Baden-Württemberg

Mit dem Förderprogramm „BW-e-Solar-Gutschein“ werden Besitzer von E-Mobilen, die gleichzeitig auch ein PV-Anlage betreiben, gefördert. Michael Sack (rechts) von der Koordinierungsstelle Elektromobilität und Christian Waldvogel von der Energieagentur Neckar-Odenwald-Kreis beraten über dieses Förderprogramm. Foto: Martin Hahn
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  • Mit dem Förderprogramm „BW-e-Solar-Gutschein“ werden Besitzer von E-Mobilen, die gleichzeitig auch ein PV-Anlage betreiben, gefördert. Michael Sack (rechts) von der Koordinierungsstelle Elektromobilität und Christian Waldvogel von der Energieagentur Neckar-Odenwald-Kreis beraten über dieses Förderprogramm. Foto: Martin Hahn
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mh. Buchen. Die Förderung der Elektromobilität ist ein Baustein von vielen, um die Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass man Elektromobile immer im Zusammenhang mit der Ladeinfrastruktur sehen muss. Eigentlich klar, denn ein „normales“ Kraftfahrzeug mit Verbrennungsmotor ist ohne Tankstelle ebenfalls wertlos.

Bis zu 1500 Euro Förderung

Vor diesem Hintergrund gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene verschiedene Förderprogramme, um das Thema Elektromobilität nach vorne zu bringen. Michael Sack, Mitarbeiter des Landratsamtes und zuständig für die Koordination von Elektromobilität und Ladeinfrastruktur, hält das Förderprogramm „BW-E-Solar-Gutschein“ des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg für interessant. Auch seine Personalstelle ist von der Klima- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) gefördert. Wer ein Elektrofahrzeug (kein Hybrid) hat, kauft oder least, Förderbeginn und somit Stichtag war der 1. Dezember 2021, und gleichzeitig eine PV-Anlage betreibt, erhält einen „Gutschein“ über 1000 Euro. Zusätzlich kann die Installation einer Wallbox (Ladevorrichtung für E-Fahrzeuge) mit 500 Euro gefördert werden. „Viele haben zwar beides, kennen aber dieses Förderprogramm nicht“, so Michael Sack. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, OHGs und Personengesellschaften in Baden-Württemberg. Die Größe der PV-Anlage muss mindestens zwei kWp pro E-Fahrzeug betragen, wobei solche Anlagen üblicherweise, so Sack, ohnehin größer sind. Weiterhin muss das E-Mobil mindestens drei Jahre vom Antragsteller vorwiegend in Baden-Württemberg betrieben werden.

E-Auto in Verbindung mit PV-Anlage

Informationen finden sich im Internet unter dem Stickwort „BW-e-Solar-Gutschein“ (www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/bw-e-solar-gutschein.html). Michael Sack steht für Rückfragen unter Telefon 06281 906-800 oder E-Mail michael.sack@neckar-odenwald-kreis.de zur Verfügung. Parallel dazu trägt sich vielleicht der eine oder andere Hausbesitzer mit dem Gedanken, das Eigenheim energetisch zu sanieren oder mit einer PV-Anlage aufzuwerten. Da es hier sowohl eine Vielzahl verschiedener Technologien als auch zahlreiche Fördermöglichkeiten gibt, ist eine fachkundige und unabhängige Beratung sinnvoll. Die Energieagentur Neckar-Odenwald-Kreis (EAN) steht hier beratende zur Seite. Mitarbeiter Christian Waldvogel gibt über den gesamten Themenkomplex „Photovoltaik und Fördermöglichkeiten“ Auskunft (Telefon 06281 906-0, E-Mail info@eanok.de). Michael Sack wird am Mobilitätssonntag am 26. Juni in Buchen mit einem Infostand verstreten sein. Die EAN beteiligt sich am Limbacher Straßenfest (19. Juni) mit einem Infostand zum Thema „Nahwärmenetz Limbach“.

Mit dem Förderprogramm „BW-e-Solar-Gutschein“ werden Besitzer von E-Mobilen, die gleichzeitig auch ein PV-Anlage betreiben, gefördert. Michael Sack (rechts) von der Koordinierungsstelle Elektromobilität und Christian Waldvogel von der Energieagentur Neckar-Odenwald-Kreis beraten über dieses Förderprogramm. Foto: Martin Hahn
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Martin Hahn, AWN Buchen aus Buchen

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