AWN: Möglichkeit der kostenlosen Kleinanlieferung für Restmüll u. Bauschutt läuft aus
Die AWN bietet der Bevölkerung im Neckar-Odenwald-Kreis umfangreiche Möglichkeiten, Abfälle aus Haushaltungen kostenlos bzw. gegen eine geringe Gebühr zu entsorgen.
Die Müllgebühr im Neckar-Odenwald-Kreis wird über die Größe der Restmülltonne bzw. in den Pilotgemeinden über die Größe der Bioenergietonne definiert, die Mindestgröße ist 60 Liter Volumen bei einer Jahresgebühr von 166 €. In diesem Preis sind umfangreiche Straßensammlungen und Dienstleistungen inbegriffen. Einen besonderen Stellenwert genießen die Wertstoffhöfe in Buchen, Hardheim und Mosbach und die rund 40 auf den ganzen Landkreis verteilten Grüngutplätze für die kostenlose Anlieferung von Grüngut.
Regelung aus den 80er Jahren
Als Besonderheit gibt es seit der Inbetriebnahme der Deponie Sansenhecken im Jahr 1983 die Möglichkeit, Restmüll kostenlos anzuliefern. Dies wurde damals veranlasst, um die Akzeptanz für den Deponiestandort Sansenhecken zu fördern. Die damit verbundenen Kosten waren überschaubar, da bis zum Jahr 2005 alle Abfälle vor Ort deponiert wurden. Über die Jahre hatte sich jedoch gezeigt, dass die Mengen permanent gestiegen sind. Da seit 2005 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der komplette Restmüll in externen Anlagen thermisch entsorgt werden muss, fallen inzwischen für „jedes Kilo Restmüll“ Transport- und Entsorgungskosten an – mit steigender Tendenz. Im Übrigen ist diese Regelung eine freiwillige Dienstleistung der AWN, die nicht in die Abfallgebühr einkalkuliert ist.
Zudem hatte sich gezeigt, dass die Regelung der kostenlosen Annahme von Kleinmengen verstärkt auch missbräuchlich genutzt wurde: Aus diesem Grund hatte man vor einigen Jahren eine Mengenbegrenzung eingeführt. Genau genommen steht die Möglichkeit der kostenlosen Restmüllentsorgung auch in einem gewissen Widerspruch zur Abfallgebührensatzung des NOK. Diese verlangt, dass für jeden Haushalt ein ausreichend großer Müllbehälter vorhanden sein muss. Hinzu kommt, dass Lenkungsanreize zum wichtigen Thema „Müll vermeiden“ fehlen, wenn man diesen kostenlos abgeben kann.
„Aus Gründen der Gebührengerechtigkeit und Gebührenstabilität“, so AWN-Geschäftsführer Dr. Mathias Ginter, „passt diese Regelung nicht mehr in die heutige Zeit“. Von dieser Regelung mache im Schnitt jeder fünfte Gebührenzahler Gebrauch. Recherchen bei umliegenden Gebietskörperschaften zeigen, so Ginter weiter, dass eine kostenlose Anlieferungsmöglichkeit von Restmüll nirgends zu finden ist.
Gilt noch bis 4. Januar 2018
Die Möglichkeit der kostenlosen Kleinanlieferungen für Restmüll und Bauschutt läuft somit zum Jahresende, genauer gesagt mit dem Donnerstag, 4. Januar 2018, aus. Der Bereichsleiter Abfallwirtschaft Thomas Gambke indes bezeichnete die dann anfallenden Kosten als „durchaus moderat“: Bei der Anlieferung von bis zu drei großen Müllsäcken, was einem Volumen von max. 300 Litern entspricht, wird ab 8. Januar eine Gebühr von 10 € erhoben.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, in Rathäusern oder bei der AWN Papier-Restmüllsäcke (ca. 50 Liter, Gebühr 6 €) zu holen, die dann bequem bei der nächsten Restmüllleerung zur Abfalltonne dazugestellt werden können. Alle anderen Regelungen z. B. in Bezug auf Sperrmüll, Altholz, Altmetall usw. bleiben wie gehabt.
Die AWN bzw. ab dem kommenden Jahr zusammen mit der Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald, Anstalt des öffentlichen Rechts (KWiN), will die Bevölkerung in Form von Informationsflyern und über die Homepage ausführlich über die Dienstleistungen und Neuerungen informieren.
Autor:Martin Hahn, AWN Buchen aus Buchen |
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