Polizei rät bei sogenannten Facebook-Partys zur Vorsicht - Verantwortlicher der Party vom vorletzten Wochenende in Buchen ermittelt
Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 26.06.2018
Buchen:
Immer wieder muss die Polizei während oder nach so genannten Facebook-Partys tätig werden. Bei derartigen Partys, die oftmals ohne jede behördliche Genehmigung im öffentlichen Raum stattfinden, wird in sozialen Netzwerken für zunächst privat organisierte und angedachte Veranstaltungen geworben. Der Verbreitungsweg über diese Kanäle ist jedoch kaum kontrollierbar und hat zur Folge, dass häufig unerwartet viele und nicht immer nur erwünschte Gäste zusammentreffen. Für die Polizei sind diese Partys problematisch, da es oftmals zu von den Gästen ausgehenden Störungen kommt. Dadurch, dass diese sich häufig untereinander nicht so gut kennen wie auf persönlich organisierten Feiern, scheint die Hemmschwelle zu sinken. Das Resultat sind Konflikte unter den Gästen und die mitunter kollektive Abneigung gegen die Einsatzkräfte, falls diese einschreiten müssen. Dass solche Veranstaltungen aber auch für die Verursacher der Partys zum Problem werden können, wird diesen oft erst während oder nach den Partys klar. Denn wenn eine unbestimmte Zahl von Menschen, die sich nicht oder kaum kennen aufeinandertrifft und die teilweise noch Alkohol konsumiert haben, sind Konflikte meist vorprogrammiert. Wenn zur Bewältigung dieser Situationen dann die Polizei benötigt wird, kann es teuer werden. Denn nach dem geltenden Gebührenrecht kann die Polizei pro Polizeibeamter oder Polizeibeamtin und angefangener Stunde eine Gebühr von 52 Euro dem Verursacher in Rechnung stellen. Maximal sogar bis zu 50.000 Euro. Wenn man bedenkt, dass derartige Partys meist zahlreiche Besucher anlocken und bei Störungen dann auch die Polizei mit mehreren Einsatzkräften kommen muss, kann man sich vorstellen, dass schnell einige tausend Euro anfallen können. Doch das ist noch nicht alles. Unabhängig von den Gebühren muss der Verursacher möglicherweise mit einer Anzeige, beispielsweise wegen Ruhestörung, rechnen und für eventuell anfallende Reinigungskosten aufkommen. Abgeklärt wird dies aktuell von der Polizei in einem ganz konkreten Fall vom vorletzten Wochenende. Beamte des Polizeireviers in Buchen konnten den Veranstalter einer Facebook-Party ermitteln, die in der Nacht vom 15. auf 16.06. im Bereich des Schulzentrums in Buchen für Aufmerksamkeit gesorgt hat. Der junge Mann muss mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen und für die Reinigung eines Sportplatzes aufkommen. Hinzu kommen die Gebühren für den Polizeieinsatz. Die Polizei betont, dass absolut nichts gegen maßvolles Feiern und schöne Partys spricht. Sollten diese jedoch aus dem Ruder laufen, ist ein konsequentes Einschreiten das einzige Mittel und die Erhebung der Gebühren für den Polizeieinsatz nach den Vorschriften des Landesgebührengesetzes obligatorisch.
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