Polizeibericht
Breuberg | Gefälschtes Zulassungsdokument/Polizei untersagt Weiterfahrt von Kleinlaster
Pressebericht des Polizeipräsidiums Südhessen POL-DA vom 16.02.2024
Am Donnerstag (15.02.) kontrollierte eine Streife der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen auf der Bundesstraße 426 bei Rosenbach einen Kleinlaster mit osteuropäischer Zulassung. Offensichtlich verfügte der Lkw über ein 5-Tonnen-Fahrgestell. Als die Beamten das Zulassungsdokument verlangten, hatte der 35-jährige Fahrer plötzlich zwei Zulassungsdokumente in der Hand. Auf beiden Dokumenten war das Kennzeichen, die Fahrgestellnummer und Dokumentennummer identisch. Auf dem einen Dokument lag die zulässige Gesamtmasse bei 3500 Kologramm und das Leergewicht bei 2780 Kilogramm, das andere war offensichtlich gefälscht, da dort eine falsche Fahrzeugklasse (N 1) mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7500 Kilogramm und einem angeblichen Leergewicht von 3740 Kilogramm vermerkt war.
Der Kleinlaster wurde daher leer verwogen um das tatsächliche Leergewicht zu ermitteln. Obwohl der Tank nur zum Teil gefüllt und kein Beifahrersitz verbaut war, sowie der Fahrer sich beim Wiegen nicht im Fahrzeug befand, betrug das tatsächliche Leergewicht 3480 Kilo.
Ein hinzugezogener Sachverständiger stellte letztendlich fest, dass das Fahrzeug die Anforderungen der Fahrzeugklasse N 1 nicht erfüllt. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Die Kennzeichen und die original Zulassungsbescheinigung wurden von der Polizei eingezogen und an das zuständige Konsulat gesandt. Das betreffende Fahrzeug muss nun verladen zurück in das Zulassungsland befördert werden.
Der Fahrer wird sich strafrechtlich wegen Urkundenfälschung zu verantworten haben. Das Transportunternehmen muss mit einer vermögensabschöpfenden Maßnahme für zwei im Raum stehende Transportaufträge rechnen. Zur Sicherung des Verfahrens wurden an Ort und Stelle 2200 Euro erhoben.
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