Polizeibericht
Grenzen überschritten - Junggesellenabschied löst Polizeieinsatz aus
Pressebericht des PP Unterfranken vom 04.08.2019
BLANKENBACH OT ERLENBACH, LKR. ASCHAFFENBURG: Erneut sind bei einem Junggesellenabschied in Unterfranken deutlich Grenzen überschritten worden. Die Teilnehmer waren am Samstagvormittag mit einem Blaulicht auf dem Dach vorgefahren und hatten im Anschluss mit Sturmhauben maskiert eine Bar „gestürmt“. Zeugen beobachteten das Spektakel und wählten den Polizeinotruf.
Gegen 11.50 Uhr beobachtete ein Zeuge die mit Sturmhauben maskierten Personen, die sich an einem Pkw mit Blaulicht und einem Kleintransporter aufhielten. Die Maskierten stiegen in die Fahrzeuge und fuhren mit aufheulenden Motoren und eingeschaltetem Blaulicht vor eine Bar am Stadtweg. Als sie in der Folge das dortige Lokal „stürmten“, wählte der Zeuge den Notruf. Da zunächst von einem Ernstfall ausgegangen werden musste, machten sich mehrere Streifenbestzungen der Polizeiinspektionen Alzenau und Aschaffenburg sowie der Verkehrspolizeiinspektion Aschaffenburg-Hösbach auf den Weg zum Einsatzort.
Schnell war klar, dass es sich bei dem Vorfall weder um einen Raubüberfall noch um einen SEK-Einsatz handelte, stattdessen aber um einen völlig überzogenen Junggesellenabschied. Drei Männer und eine Frau im Alter zwischen 23 und 35 Jahren hatten die Aktion offenbar geplant, um in der Bar einen Freund zu überraschen.
Erst im Juni 2019 hatten völlig überzogene Junggesellenabschiede in Amorbach (Lkr. Miltenberg) und Nordheim vor der Rhön (Lkr. Rhön-Grabfeld) für Angst und Schrecken gesorgt (wir berichteten). Die Polizei bittet daher dringend darum, eine gewisse Sensibilität bei der Planung solcher Veranstaltungen an den Tag zu legen. Gerade wenn die Aktionen für Außenstehende wie Straftaten oder Polizeieinsätze wahrgenommen werden können, hört der Spaß auf.
Im aktuellen Fall in Erlenbach hat die Alzenauer Polizei ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Amtsanmaßung eingeleitet. Darüber hinaus wird geprüft, ob den Beteiligten die Einsatzkosten auferlegt werden.
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