Polizeibericht
Bad König/Höchst | Einbrecher erbeuten Bargeld, Sieben Blutentnahmen nach Verkehrskontrollen der Polizei
Pressebericht des Polizeipräsidiums Südhessen POL-DA vom 04.10.2023
Bad König: Einbrecher erbeuten Bargeld - Polizei sucht Zeugen
Auf Bargeld hatten es bislang noch unbekannte Täter bei einem Einbruch in ein Büro in der Bahnhofstraße abgesehen. Gegen 5.15 Uhr am Mittwochmorgen (4.10.) bemerkten Zeugen die Spuren der Eindringlinge und alarmierten die Polizei. Nach ersten Erkenntnissen waren die Kriminellen zwischen 17.30 Uhr am Montagabend (2.10.) und 17.30 Uhr am Folgetag in das Treppenhaus des Mehrfamilienhauses gelangt. Hier sollen die Täter eine Tür aufgebrochen haben, um in das Büro zu kommen. Aus dem Inneren entwendeten sie Bargeld und flüchteten anschließend unerkannt mit ihrer Beute. Zeugen, die in diesem Zusammenhang Verdächtiges bemerkt haben, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 06062/953-0 beim Kommissariat 21/22 der Odenwälder Kripo zu melden.
Höchst im Odenwald: Sieben Blutentnahmen nach Verkehrskontrollen der Polizei
Insgesamt 113 Personen haben Polizeistreifen am späten Montagnachmittag (2.10.) während einer rund vierstündigen Verkehrskontrolle kontrolliert. Sieben Autofahrer im Alter von 24 bis 52 Jahren wurden wegen des Verdachts des Fahrens unter Alkohol- oder Drogenkonsum vorläufig festgenommen und müssen sich jetzt strafrechtlich verantworten. Im Bereich der Bienenhauskurve stoppten die Polizeikräfte zwischen 13.15 Uhr und 17.30 Uhr 82 Fahrzeuge auf einem dortigen Parkplatz. Insbesondere das Erkennen alkoholisierter und berauschter Verkehrsteilnehmer war bei diesem Einsatz Schwerpunkt.
Bei drei Fahrzeugführern reagierte ein Drogenvortest positiv, einmal auf Kokain, zweimal auf THC. Ein Autofahrer stand augenscheinlich unter Alkoholeinfluss. Ein Alkoholtest erhärtete den Verdacht, dass er sich alkoholisiert ans Steuer gesetzt hatte. Der Test ergab einen Wert von 1,11 Promille. Bei drei weiteren Wagenlenkern deuteten körperliche Anzeichen darauf hin, dass sie ebenfalls berauscht gefahren sind. In allen sieben Fällen folgte eine vorläufige Festnahme und Blutentnahme auf der Wache. Gegen die Fahrer wurde Strafanzeige erstattet. Ebenfalls strafrechtlich verantworten muss sich ein Autofahrer, der keine gültige Fahrerlaubnis vorzeigen konnte.
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