Erneuerbare Energien
Update: Photovoltaik sticht Denkmalschutz
Wie der Bayerische Rundfunk am 8.8.24 um 16:04 veröffentlichte, gibt es nun aus dem Bundeswirtschaftsministerium eine eindeutige Antwort auf das Problem Photovoltaikanlagen in der geschützten Dachandschaft eines Ortes.
Zitat aus dem Schreiben von Staatssekretär Stefan Wenzel an die Städte Dinkelsbühl und Rothenburg ob der Tauber laut Bericht von Isabel Pogner, BR Regionalnachrichten Franken:
"Da die Anbringung der Photovoltaikanlagen zum Zweck des Klimaschutzes der öffentlichen Sicherheit dienen, müssten die erneuerbaren Energien gegenüber dem Denkmalschutz Vorrang haben. Ausnahmen davon seien starkgeschützte Bauten, wie zum Beispiel UNESCO-Welterbestätten."
Dazu zählen weder die Dachlandschaften in Dinkelsbühl, noch in Rothenburg, noch in Amorbach und schon gar nicht das Dach eines Hinterhofgebäudes in Amorbach.
Statt die Regelwerke des Staates zu ignorieren, empfehle ich den so sehr um den Erhalt ihrer Dachlandschaft besorgten Stadtvätern, einvernehmliche Kompromisse anzustreben. Die Photovoltaik als optischen Angriff auf die Dachlandschaft zu brandmarken ist sicher kein guter Ansatz. Denn weitere Konfrontationen mit dem Denkmalschutz werden folgen, wenn europäische Gesetze zur Warmedämmung und dem Klimaschutz greifen sollten. Im Hinblick darauf sollte vorsogrlich ein Miteinander statt ein Gegeneinander angestrebt werden. Wie das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege empfiehlt: Hand in Hand.
Autor:Wolfgang Thielke aus Amorbach |
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