Erneuerbare Energien
Amorbach will keine Photovoltaikanlagen in der Altstadt
Zweimal hat ein Amorbacher Bürger einen Antrag auf Genehmigung der Belegung eines Dachs mit einer Photovoltaikanlage gestellt. Bei Anträge wurde abgelehnt.
Damit stellt sich der Stadtrat von Amorbach quer zum öffentlichen Interesse, zur Energiewende, zum Umweltschutz und zur Freiheit, sein Eigentum energetisch zu nutzen.
Die PV-Anlage wurde dem Bürger verwehrt, weil sie das Ortsbild nachhaltig verschandeln würde.
Konkret: Es geht um ein Bauvorhaben im denkmalgeschützten Altstadtbereich sowie im Fördergebiet des kommunalen Förderprogramms der Stadt. Geplant ist die Montage einer PV-Anlage mit dunklen Modulen auf einem der Nebengebäude.
In der aktuellen Baugestaltungssatzung Amorbachs ist festgeschrieben, dass Photovoltaikanlagen im Ensemble und Einzelbaudenkmal unzulässig sind. Möglich sind sie allerdings an untergeordneten Nebengebäuden, sofern die Dachfläche vom öffentlichen Raum nicht einsehbar ist. Der Entwurf der Baugestaltungssatzungsänderung ermöglicht dies ebenfalls nur dann, wenn die Dachfläche vom öffentlichen Straßenraum aus nicht einsehbar ist.
Soweit die Begründung, Zitat aus dem Amorbacher Amtsblatt.
Was in einem Ortsbild stört, ist nun per Ratsbeschluss dokumentiert: Photovoltaik.
Ganz anders argumentiert die höchste bayrische Instanz für den Denkmalschutz, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege auf seiner Website:
Solarenergie im Ensemble und am Baudenkmal
Eine in denkmalfachlicher Sicht verträgliche Versorgung von Baudenkmälern mit bezahlbarer regenerativer Energie dient auch dem Denkmalerhalt und ist gerade heute von ganz besonderer Bedeutung. Denkmalschutz und Klimaschutz sollen Hand in Hand gehen und ihre Belange verantwortungsvoll verbunden werden.
Das ist leider in Amorbach nicht passiert.
Was das Ortsbild Amorbachs in der Realität verschandelt, wurde allerdings in der Ratssitzung nicht erwähnt, beispielswiese der einzige Flachdachbau in der so gepriesenen wertvollen Amorbacher Giebel-Dachlandschaft. Er liegt wie ein Klotz mitten in der Stadt, wahrlich ein architektonisches Meisterwerk. Und anstatt eines erhaltungswürdigen Wandgemäldes an dem dazugehörigen Hotel zieren nun künstlerisch wertlose Elemente in Frollini-Form die Fassade (Frollini sind italienische Kekse, runde Kringel).
Doch zurück zum abgewiesenen Antrag auf Errichtung einer Photovoltaikanlage.
Grundsätzlich bestand unter den Experten im Stadtrat Uneinigkeit, ob solche Anlagen auf denkmalgeschützten Häusern erlaubt sein dürfen. In der Abstimmung waren die Befürworter lediglich mit einer Stimme unterlegen.
Solarpaket 1 und EEG privilegieren PV-Anlagen
Soweit ich dem Bericht im Amtsblatt entnehmen konnte, handelt es sich bei dem Gebäude jedoch nicht um ein denkmalgeschütztes Haus, sondern die Anlage würde den Ensembleschutz stören.
Bei der Entscheidung blieben meiner Ansicht nach das vor wenigen Wochen veröffentlichte „Solarpaket 1“ der Bundesregierung und die Novellierung des EEG von 2023 unberücksichtigt. Zumindest wurde es in der Ratssitzung nicht erwähnt, bzw. im Amtsblatt war nicht beschrieben, dass diese Regelungen in den Entscheidungsprozessen beachtet wurden. Laut der darin festgelegten Photovoltaik-Strategie des Bundeswirtschaftsministeriums haben Photovoltaikanlagen in der Regel Vorrang vor den Belangen des Denkmalschutzes. PV-Anlagen auf Dächern, aber auch an Fassaden und auf Balkonen sind inzwischen privilegiert.
Die Novellierung des EEG von 2023 stellt das unmissverständlich klar:
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen und den dazugehörigen Nebenanlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie ist im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Das bedeutet, dass der Denkmalschutz nicht vorrangig zu betrachten ist und PV-Anlagen auch auf denkmalgeschützten Objekten genehmigt werden müssen.
Quelle: PV-Magazin vom 24.Juli 2024 und https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/gesetz/6652.
Außerdem wurde die Empfehlung des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege in den Beschluss nicht einbezogen: Klimaschutz und Denkmalschutz sollen Hand-in-Hand-Gehen.
https://www.blfd.bayern.de/information-service/klimaschutz_denkmalpflege/index.html
In der Ratssitzung wurde erwähnt, dass mit der Amorbacher Entscheidung Besitzer von Häusern in der Altstadt von der Erzeugung von erneuerbarer Energie ausgeschlossen werden würden. Das wurde nun in der Tat durch diese Entscheidung manifestiert.
Sollte die Stadt Amorbach auf dem Beschluss weiterhin beharren, bedeutet das eine erhebliche Schlechterstellung der Altstadt-Hausbesitzer gegenüber anderen Hauseigentümern im nichtgeschützten Bereich. Ein finanzieller Vorteil des Denkmalschutzes ist für die Hauseigentümer nicht gegeben. Das Gegenteil ist der Fall. Zu prüfen wäre, ob sich durch diese Schlechterstellung (Verbot der Nutzung von Sonnenenergie) eine Forderung auf Schadenersatz ergibt.
Ein Vorschlag zur Güte wäre, dass die Stadt den betroffenen Hauseigentümern kostenfrei solargeeignete Flächen außerhalb der geschützten Zone zur Erzeugung von Energie anbietet und für deren Anbindung an das Stromnetz Sorge trägt. Allerdings widerspricht das dem von der Bundesregierung gewünschten Erzeugen von selbst zu nutzender Energie.
Mit der Ablehnung des Antrags war sicherlich die Sorge verbunden, dass das Stadtbild durch die PV-Anlage nachhaltig geschädigt würde. Nun glaube ich nicht, dass irgendein Betrachter des Amorbacher Stadtbildes Anstoss an dieser PV-Anlage nehmen würde. Anders als bisherige Anlagen ist diese neue Art der monokristallinen Module in "full-black" sehr ästehetisch und im Design sehr neutral. Ich nehme an, dass Besucher der Stadt das eher sehr positiv sehen, weil damit Alt und Neu auf ansprechende und effektive Weise verbunden werden. Es entsteht dazu sogar der Eindruck, dass diese Stadt an der Energiewende teilnimmt.
Einen negativen Eindruck bekommen die Gäste Amorbachs, aber auch die Bürger, an anderer Stelle und in einer unvorstellbaren Härte serviert.
In Vorbereitung der Unterfränkischen Kulturtage habe ich schon 2017 angeregt, doch bitte die widerlichen und sexistischen Schmierereien in der Unterführung der Bundesstraße zu beseitigen. Leider ist das bis heute nicht geschehen. Diese Unterführung wird von Gästen benutzt, die auf dem Altstadtparkplatz parken. Sie ist gewissermaßen die Amorbacher Visitenkarte. Und wenn sie Amorbach wieder verlassen, erhalten sie noch einmal einen vollen Blick auf diese ekelerregenden Hinterlassenschaften von Amorbacher Jungendlichen. Das nehmen unsere Gäste dann als letzten Eindruck von Amorbach mit nach Hause.
Wolfgang Thielke
Ich arbeite seit 24 Jahren für die Photovoltaik. Ich habe diesen Beitrag nicht auf Verlangen des Antragstellers geschrieben. Ich habe geschrieben, weil ich als Journalist sage und schreibe, was ist. Auch wenn das einigen Menschen in unserer Stadt sicher nicht passt.
Autor:Wolfgang Thielke aus Amorbach |
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