Hochwasser-Nothilfen
Finanzielle Katastrophenhilfe eindeutig und verlässlich regeln
In der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause hat der Alzenauer Abgeordnete Dr. Helmut Kaltenhauser darauf hingewiesen, dass die Regelungen zur finanziellen Katastrophenhilfe ungerecht und wenig verlässlich sind.
Während im Jahr 2017 beschlossen wurde, dass Haushalte ohne Versicherungen keine Entschädigungen bei Naturkatastrophen vom Freistaat erhalten, werden nun nach den Starkregenereignissen die unversicherten Fälle doch entschädigt. Bezugnehmend auf das schadensträchtige Unwetter in Alzenau vom August 2019 mahnte Dr. Kaltenhauser im Plenum an: „Ein Anrufer aus meinem Landkreis hat sich beschwert, weil er, soweit dies wirtschaftlich noch vertretbar war, eine Versicherung abgeschlossen hat. Jetzt kommt er sich, auf Deutsch gesagt, ein bisschen „verarscht“ vor. Bei welchen Katastrophen soll der Freistaat helfen? Vor zwei Jahren gab es in meinem Landkreis ein großes Windsturmereignis, bei dem viel kaputtgegangen ist. Für die Betroffenen gab es keine Entschädigung. Bei diesem Hochwasser soll es jetzt doch wieder eine Entschädigung geben. Verlässliche Politik sieht anders aus.“
Für künftige Unwetterereignisse fordert der Alzenauer FDP-Abgeordnete eine klare Regelung: „Aber ich hätte die Bitte, dass wir im nächsten Haushalt hinterlegen, in welchen Fällen wir wem helfen wollen. Wir brauchen klare Kriterien, die unabhängig von einer bestimmten Zeit oder einer bestimmten Region sind. Dann müssen wir nicht jedes Mal wieder dieselbe Diskussion führen.“
Autor:FDP- Landtagsabgeordneter Dr. Kaltenhauser aus Landkreis Aschaffenburg |
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