Polizeibericht
CEO-Fraud-Betrug - Ermittlungsbehörden arbeiten international zusammen
Pressebericht des PP Unterfranken vom 23.10.2019
ALZENAU, LRK. ASCHAFFENBURG. Ermittlungsbehörden gelang es, ein Konto einer ausländischen Bank ‚einfrieren‘ zu lassen, um so einen Großteil der Schadenssumme in Höhe von rund 190.000 Euro zu sichern. Mitarbeiter einer Alzenauer Firma wurden mit einem sogenannten CEO-Fraud getäuscht und wiesen eine Überweisung des Betrages auf ein ausländisches Konto von mutmaßlichen Betrügern an. Die Kriminalpolizei Aschaffenburg ermittelt in enger Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden.
Bei der sogenannten „CEO-Fraud“-Masche geben sich die Täter - nach Sammlung von Informationen über die jeweiligen Unternehmen bzw. Organisationen- in der Regel als Geschäftsführer (CEO) aus und veranlassen, unter Hinweis z.B. auf die Übernahme eines anderen Betriebs, einen Mitarbeiter zum Transfer eines größeren Geldbetrags ins Ausland. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel per E-Mail, wobei die Absenderadressen verfälscht werden. Die Informationen zum Unternehmen beschaffen sich die Täter aus Wirtschaftsberichten, dem Handelsregister, der Homepage oder Werbebroschüren. In vielen Fällen wird der Email-Empfänger auch zu absoluter Verschwiegenheit aufgefordert.
Ein bislang unbekannter Täter täuschte im aktuellen Fall eine Finanzbuchhalterin einer ortsansässigen Firma via E-Mail über seine Identität und gab vor, als Entscheidungsträger in der Firmenspitze zu sitzen. Er veranlasste die Angestellte im Anschluss zu einer Überweisung von rund 190.000 Euro auf ein ausländisches Konto. Als der Betrug entdeckt wurde, wandte sich die Firma an die Polizei und erstattete Anzeige. Die Kriminalpolizei Aschaffenburg übernahm die Ermittlungen in enger Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden.
Der Financial Crime Unit von InterPol gelang es, das Konto der mutmaßlichen Betrüger im Ausland ‚einfrieren‘ zu lassen und somit das Geld zu sichern. Die Kriminalpolizei Aschaffenburg führt nun die weiteren Ermittlungen zu den mutmaßlichen Betrügern. Ob das Geld zurücktransferiert werden kann wird derzeit noch geklärt.
Zum Schutz vor der Betrugsmasche empfiehlt die Unterfränkische Polizei:
• Achten Sie darauf, welche Informationen über ihr Unternehmen öffentlich sind
und was Sie im Zusammenhang mit ihrem Unternehmen publizieren
• Sensibilisieren Sie ihre Mitarbeiter hinsichtlich des Betrugsphänomens
• Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten - vor Veranlassung der
Zahlung - folgende Schritte durchgeführt werden:
o Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte
Schreibweise
o Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw.
schriftliche Rückfrage beim Auftraggeber
o Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem
Vorgesetzten
• Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an Ihre örtliche
Polizeidienststelle
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