Polizeibericht
Alzenau/Kahl | Frontalzusammenstoß, Betrunken und ohne Führerschein - Beifahrer leistet Widerstand, Ohne Versicherungsschutz und Führerschein
Pressebericht der PI Alzenau vom 04.04.2022
Verkehrsunfälle
Frontalzusammenstoß
Alzenau - Am Sonntagabend kam es zu einem Frontalzusammenstoß auf der AB25. Eine 33-jährige Renault-Fahrerin fuhr mit ihrem Fahrzeug in Richtung Kahl, hierbei kam sie aus Unachtsamkeit auf die Gegenfahrbahn und kollidierte frontal mit dem entgegenkommenden Opel eines 49-jährigen. Im Renault befand sich auch der siebenjährige Sohn der Fahrerin.
Alle Unfallbeteiligten erlitten leichte Verletzungen und wurden in ein Krankenhaus eingeliefert. Es entstand ein Gesamtschaden von insgesamt ca. 25.000.- Euro. Die beteiligten Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Durch die örtliche Feuerwehr wurde die Unfallstelle abgesichert und die Fahrbahn gereinigt.
Verkehrsdelikte
Betrunken und ohne Führerschein - Beifahrer leistet Widerstand
Kahl a. Main - Bei einem 18-jährigen BMW-Fahrer stellten Beamte der PI Alzenau in der Nacht von Sonntag auf Montag, im Sälzerweg, Alkoholgeruch fest. Das Fahrzeug fiel zuvor durch seine unsichere Fahrweise auf. Im Rahmen eines Atemalkoholtests wurde beim Fahrer ein Wert von über 1 Promille ermittelt. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Des Weiteren ist der Pkw-Fahrer nicht im Besitz eines Führerscheins. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Der 25-jährige Beifahrer störte unaufhörlich - trotz mehrfacher Aufforderung der Beamten - die polizeilichen Maßnahmen. Um die Kontrolle des Fahrers durchführen zu können, musste er durch die Beamten schlussendlich mit unmittelbarem Zwang in Gewahrsam genommen werden. Er leistete hierbei erheblichen Widerstand, trat nach den Beamten und beleidigte diese. Glücklicherweise wurde niemand verletzt.
Ohne Versicherungsschutz und Führerschein
Alzenau - Am Sonntagabend kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Alzenau, in der Hanauer Straße, einen 37-jährigen E-Scooterfahrer. Hierbei stellten sie fest, dass das Fahrzeug ohne Versicherungskennzeichen bzw. -schutz geführt wurde. Der Fahrzeugführer war zudem nicht im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis.
Die Weiterfahrt wurde unterbunden und den Fahrer erwartet nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz.
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