Finanzen, Steuern & Recht
Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Caritasverbandes Miltenberg informiert: Das P-Konto
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein spezielles Girokonto, das vor der Pfändung durch Gläubiger geschützt ist, und somit einen Grundschutz für das Guthaben auf dem Konto bietet. Um ein Konto als P-Konto führen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass das Konto ein Einzelkonto sein muss, der Kontoinhaber eine natürliche Person ist und dass das Konto ein Girokonto bei einer Bank in Deutschland ist. Um ein bestehendes Konto in ein P-Konto...