Neckar-Odenwald-Kreis
Landratsamt zieht erste Bilanz zu Meldungen aufgrund einrichtungsbezogener Impfpflicht
Mosbach. Gemäß der im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegten einrichtungsbezogenen Impfpflicht mussten betroffene Einrichtungen dem Gesundheitsamt in den vergangenen Wochen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter melden, die bis zum 15. März keinen Nachweis über ihre Immunisierung oder kein glaubhaftes ärztliches Attest über eine Kontraindikation für die Impfung vorgelegt haben. Die gemeldeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden dann vom Gesundheitsamt angeschrieben und aufgefordert, die...