Vereine
Das neue Pflegereformgesetz
Am 01.01.2017 trat das neue Pflegereformgesetz in Kraft. Es beinhaltet wichtige Änderungen beim Pflegebedürftigkeitsbegriff, bei den Leistungsbeträgen der Pflegekassen und bei den Eigenanteilen von Heimbewohnern. Während es bis Ende 2016 z.B. drei Pflegestufen gab, wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der nun 5 Pflegegrade vorsieht. Das Bürgernetzwerk Buchen e.V. lädt zu diesem wichtigen Thema herzlich zu einem Vortrag ein. Er findet am Montag, den 8. Mai 2017, um 19.00 Uhr...