Gebühren für Nutzung der Landkreis-Sportstätten werden erhöht
Der Landkreis Miltenberg verlangt ab der Sommersaison 2025 höhere Gebühren für die Nutzung seiner Sportstätten. Der Kreisausschuss sagte dazu am Donnerstag, 12. Dezember, einstimmig Ja. Zuletzt hatte der Ausschuss die Gebühren letztmals vor knapp 20 Jahren im Jahr 2003 geändert.
Wie Landrat Jens Marco Scherf erklärte, gehe die vorgeschlagene Erhöhung auch auf einen Beschluss des Kreisausschusses zurück, der aufgrund der angespannten Haushaltslage die Verwaltung aufgefordert hatte, Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. Laut Kreiskämmerer Steffen Krämer vermietet der Landkreis seine Sportstätten außerhalb des Schulbetriebs hauptsächlich an Vereine und Privatpersonen, aber auch für sonstige Veranstaltungen. Grundlage hierfür ist eine Gebührenordnung. So wurden 2019 durch die Vermietung 72.000 Euro Einnahmen erzielt, 2022 49.000 Euro, 2023 50.000 Euro und 2024 aktuell 75.000 Euro; die Zahlen während der Corona-Pandemie sind nicht aussagefähig.
Wie Krämer weiter sagte, habe der Verbraucherpreisindex, 2020 auf 100 Prozent indexiert, im Jahre 2003 bei 78,9 gelegen, 2023 bei 116,7 – also eine Steigerung um fast 38 Prozent. Dazu kommt eine Inflation in der genannten Zeitspanne von knapp 40 Prozent, wobei im Jahr 2024 von einer weiteren Steigerung auszugehen sei. Da sich die Systematik der Gebührenordnung bewährt habe, schlug Krämer eine pauschale Erhöhung der derzeit geltenden Tarife vor. Dem Kreisausschuss legte er eine Liste mit verschiedenen Gebührenvarianten zwischen zehn und 40 Prozent Erhöhung vor. Die Verwaltung halte eine Erhöhung um 40 Prozent für angemessen, sagte Krämer, auch weil die Gebührenordnung für die nächsten Jahre Bestand haben solle.
Dass die Anpassung nach über 20 Jahren überfällig sei, war im Ausschuss unstrittig. Angenommen wurde eine Anregung aus dem Gremium, die Gebühren in fünf Jahren zu überprüfen, damit eventuell notwendige Erhöhungen nicht zu hoch ausfallen müssen.
Angesichts der seitens des Bundes geänderten Mitteilungsverordnung vom 1. Januar 2025 an – rückwirkend zum 1. Januar 2024 –, war das Kopfschütteln bei Landrat und Ausschuss groß. Die Regelung, die hoffentlich noch entschärft wird, würde einen enormen Aufwand im Landratsamt bei sehr überschaubarem Resultat haben, so das Fazit mehrerer Wortbeiträge. Unter anderem hätte die Neuregelung zur Folge, dass in der Verwaltung eine halbe Stelle geschaffen werden müsste. Mit der Mitteilungsverordnung wird das Landratsamt dazu verpflichtet, zahlreiche Sachverhalte zu geleisteten Zahlungen dem Finanzamt zu melden. Damit, so die Absicht des Bundes, sollen Steuerhinterziehungen vermieden werden. Miriam Zimmermann-Faulhaber (Kämmerei) erklärte den Sachverhalt und stellte klar, welche Daten gemeldet werden müssen und welche nicht. Sie ging auf Einzelheiten ein – etwa zum Datenschutz, zur Unterrichtung von Betroffenen – und machte klar, dass die Anstalt für Kommunalen Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) keine Möglichkeit biete, diese Daten direkt zu exportieren, alles müsse umständlich per Hand erfolgen. Als „riesigen Datenfluss, der zu 90 Prozent im Nirwana verschwinden wird“, geißelte ein Kreisrat die Verordnung, auch andere drückten ihr Missfallen aus. Landrat Jens Marco Scherf setzt seine Hoffnung darauf, dass das Thema bei den Koalitionsverhandlungen im nächsten Jahr auf die Agenda kommt und die Landkreise deutlich entlastet werden. Der Ausschuss sagte am Ende mehrheitlich Ja zur Aufnahme einer halben Stelle für die Umsetzung der Pflichten aus der Mitteilungsverordnung. Sollten sich die Rahmenbedingungen ändern, wird der Ausschuss nochmals darüber reden. Einstimmig sprach sich der Ausschuss dafür aus, die Maßnahmen des Deutschen Landkreistages zu unterstützen. Der fordert von der Bundesregierung Vorgaben ein, die eine bürokratiefreundliche Umsetzung der Verordnung mit einer vernünftigen Relation von Aufwand und Kosten ermöglichen.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.